Auf der KfW-Homepage sind die Details abrufbar. In Kürze:
Art der Förderung
- Darlehen mit vergünstigtem Zinssatz
- Vergabe der Kredite nach Gebäudeklassifizierung – klimafreundliches Wohngebäude (QNG)
Bedingungen für die Förderung
- zu versteuerndes Jahreseinkommen von max. 60.000 € mit einem Kind
- Steigerung pro weiteres Kind um 10.000€
- Erstmaliger Erwerb von Wohneigentum
- Erstbeantragung Baukindergeld
- Nachtrag: ab 16.10.2023 wird das zu versteuernde Jahreseinkommen mit einem Kind auf 90.000€ angehoben
Mehr Tipps und eine individuelle Beratung erhalten Sie unter
- www.mihm-thermohaus.de